LEB Landesbetrieb Erziehung und Beratung - Betreute Einrichtung für minderjährige Flüchtlinge

Millionen Menschen weltweit verlassen ihre Heimat und gelten als Flüchtlinge.

Ihre genaue Zahl kann nur geschätzt werden. Es sind in der Regel kriegerische

Auseinandersetzungen, Unterdrückung und Gewalt, aber auch wirtschaftlich

prekäre Verhältnisse, die Anlass für eine Flucht sind. Unter ihnen

sind auch Minderjährige, die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind

und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten,

sog. minderjährige unbegleitete Flüchtlinge. Mit der gesetzlichen Neureglung

zum Schutz dieser Zielgruppe zum 1.11.2015 ist im Gesetz der Begriff

„unbegleiteter, minderjähriger Ausländer“ eingeführt worden1

.

Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) hat in Hamburg die Aufgabe,

den Schutz dieser jungen Menschen zu gewährleisten. Hierfür werden sie

vom Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) gem. § 42 a Sozialgesetzbuch -

Achtes Buch (SGB VIII) vorläufig in Obhut genommen. In diesem Rahmen

werden die Inobhutnahmevoraussetzungen und eine Verteilung auf andere

Kommunen nach § 42 b SGB VIII geprüft. Damit wird sofortiger Schutz gewährt,

auch wenn noch Zweifel am Vorliegen von Voraussetzungen wie z.B.

der Minderjährigkeit bestehen sollten. Innerhalb des KJND ist der „Fachdienst

Flüchtlinge“ zuständig für die Inobhutnahme gem. § 42 a bzw. § 42 Abs. 1

Nr. 3 SGB VIII und alle jugendamtlichen Aufgaben während der Inobhutnahme

einschließlich ihrer Beendigung. Außerhalb der regulären Dienstzeiten des

Fachdienstes Flüchtlinge erfolgt die Aufnahme durch den ambulanten Notdienst

des KJND. In der Regel hat der KJND daher den ersten intensiven Kontakt

mit den jungen Menschen.

Nach der Inobhutnahme und dem Verfahren der Erstaufnahme unbegleiteter,

minderjähriger Ausländer im Kinder- und Jungendnotdienst erfolgt die Aufnahme

in einer der Erstversorgungseinrichtungen, in der eine Anschlussperspektive

vorbereitet wird, die dann in einer Anschlussbetreuung nach dem

SGB VIII realisiert wird. Damit ergibt sich folgender Ablauf von der Ankunft

bis zur Folgehilfe, mit der der junge Mensch bis zum 21. Lebensjahr in seiner

Entwicklung unterstützt werden kann

Adresse

LEB Landesbetrieb Erziehung und Beratung - Betreute Einrichtung für minderjährige Flüchtlinge
Petunienweg 100
22395 Hamburg

Kontakt

Tel: 040 67 04 87 70
Mail: info@leb.hamburg.de
www.hamburg.de/fluechtlinge/4469150/unbegleitete-minderjaehrige-fluechtlinge/



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